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  • AutorenbildBenjamin Füllgraf

Alles, was Sie über die Rückforderung der Kapitalertragsteuer wissen müssen

Aktualisiert: 24. Feb.


 
Kapitalertragsteuer zurückholen

Die Zinsen für Sparprodukte steigen, somit können Ihre Kapitalerträge schnell anwachsen, womit Ihre Freibeträge möglicherweise schnell ausgeschöpft sind.


In diesem Fall kann es vorkommen, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag vergessen haben oder dass dieser zu niedrig angegeben wurde.




Folglich zahlen Sie mehr Kapitalertragsteuer als nötig. Es ist daher wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihr Freistellungsauftrag noch ausreichend ist und ihn gegebenenfalls anzupassen, um Steuern zu sparen.


In der Regel ist die Rückforderung der Kapitalertragsteuer beim zuständigen Finanzamt möglich. Hierfür muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.


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In diesem Praxistipp erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen und welche weiteren Punkte Sie beachten sollten.


Um die Kapitalertragsteuer zurückzuerhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind einige Bedingungen, unter denen Sie die Steuer zurückbekommen können:


  1. Altersentlastungsbetrag: Wenn Sie eine Rente beziehen, können Sie Kapitalerträge über den Altersentlastungsbetrag von 1.900 Euro zurückholen. Dieser Betrag gilt für Nebeneinkünfte wie Kapitalerträge.

  2. Günstigerprüfung: Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single weniger als 15.721 Euro und als Paar weniger als 31.442 Euro beträgt, und Ihr allgemeiner Steuersatz weniger als 25 Prozent beträgt, können Sie auf die Günstigerprüfung zurückgreifen. Dadurch wird der günstigere Steuersatz auch auf Kapitalerträge angewendet.

  3. Freistellungsauftrag: Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag vergessen oder zu niedrig angegeben haben, erhalten Sie alle Steuern auf Einkünfte bis zur Sparer-Pauschbetragsgrenze zurück.

  4. Verlustverrechnung: Wenn Sie bei einer Bank viele Kapitalerträge erzielt haben, bei einer anderen jedoch einen Verlust, können Sie diesen mit der Anlage KAP verrechnen und so Steuern zurückbekommen.


Wenn Sie feststellen, dass die oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, ist es ratsam, die Anlage KAP auszufüllen. Dafür benötigen Sie von Ihrer Bank eine Bescheinigung über die abgeführte Abgeltungssteuer, die Sie dann Ihrer Steuererklärung beifügen.


 

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In der Anlage KAP geben Sie alle für das Steuerjahr geltenden Kapitalerträge an. Die Finanzbeamten werden Ihre Steuererklärung prüfen und Ihnen zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern zurückzahlen.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an ihren Steuerberater.


 






 

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