top of page
  • AutorenbildBenjamin Füllgraf

Kindergeld trotz Volljährigkeit: Wann und wie du weiterhin Anspruch hast

Aktualisiert: 23. Aug. 2023


 

Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder. Doch was passiert, wenn das Kind volljährig wird? In vielen Fällen besteht auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin Anspruch auf Kindergeld. In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Bedingungen du das Kindergeld auch für volljährige Kinder beantragen kannst und wie der Prozess funktioniert.



  1. Voraussetzungen für den Anspruch: Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Ausbildungssituation, das Alter des Kindes und die finanzielle Abhängigkeit.

  2. Berufsausbildung oder Studium: Solange das volljährige Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, besteht in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind zu Hause wohnt oder einen eigenen Haushalt führt.

  3. Altersgrenzen: Die Altersgrenze für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern liegt in der Regel bei 25 Jahren. Auch über dieses Alter hinaus kann in bestimmten Situationen Anspruch bestehen, zum Beispiel bei einer Behinderung oder bei Wehr- oder Zivildienst.

  4. Arbeitslosigkeit und Übergangszeiten: Auch in Phasen der Arbeitslosigkeit oder Übergangszeiten zwischen Ausbildung oder Studium kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  5. Antragsverfahren: Um das Kindergeld für ein volljähriges Kind zu beantragen, ist ein eigener Antrag bei der zuständigen Familienkasse erforderlich. Hierbei sind relevante Unterlagen, wie zum Beispiel Schul- oder Studienbescheinigungen, einzureichen.

  6. Nachweise und Kontrollen: In regelmäßigen Abständen kann die Familienkasse Nachweise über die Ausbildungssituation des volljährigen Kindes verlangen. Es ist wichtig, diese Nachweise rechtzeitig und vollständig einzureichen, um den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten.

  7. Hinzuverdienstgrenzen: Volljährige Kinder dürfen neben ihrer Ausbildung oder ihrem Studium eine gewisse Summe hinzuverdienen, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Informiere dich über die geltenden Hinzuverdienstgrenzen, um eventuelle Abzüge zu vermeiden.

Fazit: Der Anspruch auf Kindergeld kann auch nach der Volljährigkeit des Kindes bestehen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Ausbildungssituation und das Alter des Kindes sind entscheidende Faktoren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen zu informieren und die erforderlichen Unterlagen für den Antrag zusammenzustellen. Die Fortsetzung des Kindergeldbezugs kann eine wertvolle Unterstützung für die finanzielle Versorgung des volljährigen Kindes darstellen.

 


6 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comentarios


bottom of page