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  • AutorenbildGünther Lohse

Schritt für Schritt: So trittst du problemlos einer neuen Krankenkasse bei

Aktualisiert: 24. Feb.

 

Krankenkasse wechseln

Ein Krankenkassenwechsel kann aus verschiedenen Gründen in Betracht gezogen werden: zum Beispiel wegen günstigerer Beiträge, attraktiverer Zusatzleistungen, besserem Kundenservice, regionaler Verfügbarkeit oder spezieller Anforderungen. Insgesamt ermöglicht ein Wechsel, bessere Leistungen zu erhalten oder individuelle Bedürfnisse besser zu erfüllen.



Hier sind die wichtigsten Punkte zum Kassenwechsel:


  • Gesetzlich Krankenversicherte haben das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.


  • Wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst du außerordentlich kündigen.


  • Krankenkassen müssen dich nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel informieren. Wir halten dich jedoch in unserem Ratgeber zum Zusatzbeitrag über Erhöhungen auf dem Laufenden.


  • Der Wechsel der Krankenkasse ist mittlerweile unkompliziert geworden. Wir erklären dir gerne, wie es funktioniert.





Hier sind die Schritte, die du befolgen musst:


  1. Fülle den Mitgliedsantrag deiner neuen Wunschkasse aus. Sie kümmert sich dann um die Kündigung bei deiner alten Kasse.

  2. Achte darauf, die Kündigungsfristen einzuhalten, insbesondere wenn du wegen einer Beitragserhöhung wechseln möchtest.



 

Wenn du nach einer passenden und günstigen Krankenkasse suchst, nutze doch doch gleich unverbindlich und kostenlos den folgenden Krankenkassenvergleichsrechner:


www.top-rechner.de
 


Wie geht man beim Wechsel der Krankenkasse vor?


Um die Krankenkasse zu wechseln, suchst du zunächst eine neue passende Kasse aus, was du in unserem Ratgeber erfährst. Dann meldest du dich bei der neuen Kasse an, indem du den Mitgliedsantrag online ausfüllst. Die Kündigung bei der alten Kasse übernimmt die neue für dich. Innerhalb von 14 Tagen bestätigt die alte Kasse die Kündigung elektronisch. Du erfährst nur von der neuen Kasse, ob der Wechsel erfolgreich war. Außerdem musst du deinem Arbeitgeber nicht mehr die Mitgliedsbescheinigung vorlegen; er erhält sie direkt von der Kasse. Seit Januar 2021 beträgt die Bindungsfrist zwölf Monate, aber in einigen Fällen, wie einer Beitragserhöhung oder einem Arbeitgeberwechsel, kannst du sofort wechseln.


Was sind die Fristen für eine Kündigung?


Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Nach Anmeldung bei einer neuen Kasse bist du ab dem 1. April versichert, wenn du dich beispielsweise im Januar anmeldest.


Bei einer regulären Kündigung kannst du die Kasse nach zwölf Monaten Mitgliedschaft wechseln. Wahltarife haben jedoch eigene Mindestlaufzeiten.





Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht? (ohne Kündigungsfristen)


Bei einer Beitragserhöhung deiner aktuellen Kasse hast du ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn du noch keine zwölf Monate Mitglied bist. Dies muss spätestens bis zum Ende des Monats der Beitragserhöhung erfolgen.


In bestimmten Situationen kannst du die Krankenkasse ohne Bindungsfrist sofort wechseln, etwa bei einem Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit.


 






 

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