Steht Dir eigentlich Wohngeld zu?
- Sascha Dahlke
- 24. Apr. 2021
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Okt. 2024

Wohngeld ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützt, um ihre Wohnkosten zu tragen.
Grundsätzlich können folgende Personengruppen Wohngeld beantragen:
Mieter und Untermieter: Personen, die zur Miete wohnen oder Untermieter in einem Mietverhältnis sind, können Wohngeld beantragen.
Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum: Auch Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten.
Haushalte mit geringem Einkommen: Die Höhe des Einkommens ist ein entscheidender Faktor für die Berechtigung zum Wohngeld. Es gibt Einkommensgrenzen, die je nach Haushaltsgröße und regionalen Miet- und Belastungsverhältnissen variieren.
Haushalte ohne Anspruch auf Sozialleistungen: Personen, die bereits Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da ihre Miet- und Wohnkosten bereits durch die anderen Leistungen abgedeckt werden.
Welche Einkommensgrenzen gibt es?
Im Jahr 2023 liegt die monatliche Einkommensgrenze für den Bezug von Wohngeld bei einem 1-Personen-Haushalt in Mietstufe I bei 1.372 Euro. Für einen 2-Personen-Haushalt derselben Mietstufe beträgt die Einkommensgrenze 1.854 Euro.
Wieviel vermögen darf man besitzen?
Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied
Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen hauptsächlich das Einkommen, den Wohnort und die Wohnsituation. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
Eigener Wohnraum: Du musst Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sein oder Eigentümer eines selbst bewohnten Wohnraums. Wohngeld kann entweder als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümer) gewährt werden.
Einkommensgrenzen: Dein Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen hängen von der Haushaltsgröße, dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und der örtlichen Mietstufe ab. Das zu berücksichtigende Einkommen wird nach bestimmten Regeln berechnet, wobei Freibeträge berücksichtigt werden.
Keine Sozialleistungen: Du darfst keine anderen Sozialleistungen beziehen, bei denen die Kosten für Unterkunft bereits abgedeckt sind (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II). Wenn du solche Leistungen erhältst, ist Wohngeld ausgeschlossen.
Mindestaufenthalt in Deutschland: Du musst dich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und dort auch wohnen. Auch EU-Bürger und Bürger aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltserlaubnis können Anspruch auf Wohngeld haben.
Angemessene Wohnkosten: Die Miete oder die Belastung für Eigentümer darf nicht unangemessen hoch sein. Es gibt je nach Region unterschiedliche Mietstufen, die die maximal förderfähige Miete begrenzen.
Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, hängt also von einer Kombination dieser Faktoren ab. Ein Wohngeldrechner oder eine Beratung vor Ort kann dir helfen, deine Chancen genauer zu beurteilen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Wohngeld eine bedarfsabhängige Leistung ist, bei der das Einkommen und die Mietbelastung des Antragstellers berücksichtigt werden. Die genauen Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld können je nach Bundesland variieren. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Wohngeldstelle oder dem zuständigen Amt für Wohnungswesen Informationen über die aktuellen Richtlinien und Antragsmodalitäten einzuholen.
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