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Steuerliche Entlastung im Homeoffice: Absetzbare Ausgaben für die Homeoffice-Pauschale

  • Autorenbild: Benjamin Füllgraf
    Benjamin Füllgraf
  • 14. Okt. 2022
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Okt. 2024

 
Steuerliche Entlastung im Homeoffice: Absetzbare Ausgaben für die Homeoffice-Pauschale

Das Arbeiten von zu Hause aus hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und erfreut sich großer Beliebtheit. Um die finanzielle Belastung des Homeoffice zu mildern, gibt es die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben von der Steuer abzusetzen.




In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten unter die Homeoffice-Pauschale fallen und wie Sie diese steuerliche Entlastung optimal nutzen können.



  1. Arbeitszimmer und Arbeitsmittel: Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden. Dazu gehören Miete, Strom, Heizung und die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes. Auch Arbeitsmittel wie Computer, Drucker, Büromaterial und Software sind absetzbar.

  2. Internet und Telefon: Kosten für Internet- und Telefonnutzung können anteilig abgesetzt werden, wenn sie beruflich genutzt werden.

  3. Büromöbel und -ausstattung: Die Anschaffungskosten von Büromöbeln wie Schreibtisch, Stuhl und Regalen können über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden.

  4. Reinigungskosten: Ausgaben für die Reinigung des Arbeitszimmers können abgesetzt werden, sofern das Zimmer ausschließlich beruflich genutzt wird.

  5. Verpflegungskosten: Verpflegungsmehraufwendungen können bei ganztägiger Abwesenheit von der Wohnung in Anspruch genommen werden, jedoch nicht für Tage, an denen der Arbeitsplatz zu Hause aufgesucht wird.

  6. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Fahrten zum Arbeitgeber sind zwar im Homeoffice nicht relevant, aber falls gelegentlich das Büro aufgesucht wird, können diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden.

  7. Fortbildungskosten: Aufwendungen für berufsbezogene Weiterbildungen, die im Homeoffice absolviert werden, sind ebenfalls absetzbar.

  8. Berufskleidung: Kosten für spezielle Berufskleidung oder Schutzkleidung können geltend gemacht werden, sofern sie nicht privat genutzt werden.

  9. Fahrtkosten zu Kunden oder Geschäftspartnern: Fahrten zu Kunden oder Geschäftspartnern können unter gewissen Umständen abgesetzt werden, wenn diese beruflich bedingt sind.

  10. Steuerliche Erklärung: Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen, müssen die entsprechenden Kosten in Ihrer jährlichen Steuererklärung angegeben werden.


Fazit: Die Homeoffice-Pauschale bietet eine Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung und Anerkennung der Kosten, die durch das Arbeiten von zu Hause aus entstehen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege aufzubewahren und die geltenden Vorschriften für die Absetzbarkeit der Ausgaben zu beachten. Durch die optimale Nutzung der Homeoffice-Pauschale können Sie Ihre finanzielle Situation verbessern und von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

 
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