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Wohngeld rechtzeitig beantragen und verlängern

Autorenbild: Günther LohseGünther Lohse
 
Wohngeld rechtzeitig beantragen und verlängern

Der Anspruch auf Wohngeld beginnt ab dem Ersten des Antragsmonats und dauert normalerweise zwölf Monate.


Bei erwarteten Lebensumständenänderungen kann der Zeitraum verkürzt werden. Wenn die Voraussetzungen erst später erfüllt werden, beginnt die Bewilligung zu diesem Zeitpunkt.


Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist es notwendig, das Wohngeld erneut zu beantragen. Dieser Weiterleistungsantrag, auch Wiederholungsantrag genannt, sollte etwa zwei Monate vor dem Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums beim zuständigen Wohngeldamt eingereicht werden, um eine ununterbrochene Wohngeldzahlung sicherzustellen.


Wichtig zu wissen! Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Eventuelle Ansprüche verfallen.


Für die Weiterbewilligung muss der Antrag auf Wohngeld erneut vollständig ausgefüllt werden. Aktuelle Verdienstbescheinigungen und Einkommensnachweise sind ebenfalls erforderlich, ähnlich wie beim ursprünglichen Antrag. Diese Dokumente dienen dazu, die aktuellen finanziellen Verhältnisse des Antragstellers zu überprüfen und die Wohngeldberechtigung erneut festzustellen.


Das Wohngeld wird basierend auf den individuellen Lebensverhältnissen berechnet. Wenn sich diese Verhältnisse während des Bewilligungszeitraums ändern, kann das Wohngeld für den laufenden Zeitraum angepasst werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Wohngeld erhöht, verringert oder sogar gestrichen wird, je nach den neuen Lebensumständen des Antragstellers.

 
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