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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wie Sie sich finanziell entlasten können

Autorenbild: Benjamin FüllgrafBenjamin Füllgraf
 
Beitragsbefreiung von der Krankenkasse - Unterstützung bei finanzieller Belastung

Für viele gesetzlich Versicherte stellen die gesetzlichen Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen eine spürbare finanzielle Belastung dar. Doch es gibt Unterstützung: Überschreiten die Zuzahlungen eine individuell festgelegte Belastungsgrenze, können Versicherte sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Es lohnt sich, bereits im Kalenderjahr zu prüfen, ob die Belastungsgrenze erreicht wurde.


Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Zuzahlungsbefreiung, den Voraussetzungen und der Antragstellung.



Grundlagen der Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung


Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, für bestimmte Leistungen gesetzliche Zuzahlungen zu leisten. Diese betragen in der Regel:


  • 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro (bzw. maximal die tatsächlichen Kosten).

  • Beispiele:

    • Arznei- und Verbandmittel

    • Heil- und Hilfsmittel

    • Häusliche Krankenpflege

    • Fahrkosten (auch bei Kindern)

    • Krankenhausbehandlungen und Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen (10 Euro pro Tag).



Zuzahlungen, die nicht berücksichtigt werden


Nicht alle Ausgaben im Zusammenhang mit Krankheitskosten zählen bei der Ermittlung der Belastungsgrenze:


  • Mehrkosten für Medikamente (z. B. bei nicht erstattungsfähigen Präparaten).

  • Eigenanteile bei Zahnersatz oder bestimmten Hilfsmitteln.

  • Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).


Tipp: Diese Ausgaben können möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden.



Die Belastungsgrenze: Wie wird sie berechnet?


Die Belastungsgrenze richtet sich nach den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der Versicherten und beträgt:


  • 2 % des Jahresbruttoeinkommens für die meisten Versicherten.

  • 1 % des Jahresbruttoeinkommens für chronisch Kranke.


Einfluss von Angehörigen:

  • Für die Berechnung der Belastungsgrenze werden die Bruttoeinnahmen aller berücksichtigungsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Dazu gehören Ehe-/Lebenspartner sowie familienversicherte Kinder.

  • Freibeträge mindern das anrechenbare Einkommen.


Freibeträge 2024:

  • 6.363 Euro für den ersten berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

  • 4.242 Euro für jeden weiteren Angehörigen.

  • 9.312 Euro für jedes berücksichtigungsfähige Kind.


Besonderheiten bei Bürgergeldempfängern:

Für Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung wird nur der Regelsatz als Einkommen berücksichtigt. 2024 liegt dieser bei 563 Euro monatlich (6.756 Euro jährlich). Zuzahlungen belaufen sich damit maximal auf:

  • 135,12 Euro jährlich (2 %)

  • 67,56 Euro jährlich (1 % für chronisch Kranke).



Chronisch krank: Wann gilt die reduzierte Belastungsgrenze?


Als chronisch krank gelten Versicherte, die durch ihre Krankheit erheblich beeinträchtigt sind und dauerhaft medizinische Betreuung benötigen. Dies wird durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen.


Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Langfristige Medikamenteneinnahme.

  • Regelmäßige ärztliche Behandlungen (mindestens einmal pro Quartal).


Die Regelungen zur Chroniker-Belastungsgrenze sind in § 62 SGB V und der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.



 

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Antrag auf Zuzahlungsbefreiung: So gehen Sie vor


1. Sammeln Sie Nachweise

  • Belege über alle geleisteten Zuzahlungen (z. B. Apothekenquittungen, Rechnungen).

  • Einkommensnachweise.

  • Falls zutreffend: Nachweis für chronische Erkrankungen.


2. Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft, ob die Belastungsgrenze überschritten wurde.


3. Befreiung und Erstattung

  • Sobald die Krankenkasse die Belastungsgrenze als erreicht feststellt, erhalten Sie eine Befreiungsbescheinigung. Diese gilt für den Rest des Kalenderjahres.

  • Bereits zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.



Vorabbefreiung: Belastungsgrenze im Voraus zahlen


Um den Aufwand mit Zuzahlungsbelegen zu vermeiden, können Versicherte die Belastungsgrenze für das kommende Jahr im Voraus bei ihrer Krankenkasse einzahlen. Vorteile:


  • Befreiung für das gesamte Jahr wird sofort ausgestellt.

  • Keine weiteren Zuzahlungen erforderlich.



Wichtig: Eine Rückerstattung der Vorauszahlung ist nicht möglich, selbst wenn die tatsächlichen Zuzahlungen die Belastungsgrenze nicht erreichen.



Besonderheiten für Familien


  • Leben Familienmitglieder in verschiedenen Krankenkassen, wird der Antrag gemeinsam bei einer der Krankenkassen gestellt.

  • Diese bestätigt die Befreiung, die dann an die anderen Kassen weitergegeben wird.



Warum lohnt sich eine Prüfung der Zuzahlungen?


Eine regelmäßige Überprüfung der geleisteten Zuzahlungen kann Versicherten dabei helfen, frühzeitig die Befreiungsgrenze zu erkennen. Viele Krankenkassen bieten Hilfen an, wie etwa Zuzahlungsrechner oder spezielle Beratungsangebote. Insbesondere Familien und chronisch Kranke profitieren von einer sorgfältigen Dokumentation und rechtzeitigen Antragstellung.



Fazit:

Zuzahlungen können eine erhebliche finanzielle Belastung sein, insbesondere für Familien, Menschen mit geringem Einkommen oder chronisch Kranke. Die gesetzlich geregelte Belastungsgrenze bietet jedoch die Möglichkeit, diese Kosten zu begrenzen. Durch das Sammeln von Nachweisen und eine rechtzeitige Antragstellung können Versicherte spürbar entlastet werden – oft schon im Laufe des Kalenderjahres.

Zögern Sie nicht, sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Modalitäten zu erkundigen. Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus!

 
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